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Die Gemeinde

Gemeinde_Homepage01In Österreich gibt es 2.358 Gemeinden, davon 573 in Niederösterreich (324 Marktgemeinden, 71 Stadtgemeinden und 4 Statutarstädte). Die Gemeinden sind die unterste Ebene der Verwaltung und zählen zur sogenannten Selbstverwaltung.
 
Grundsätzlich gehört in Österreich jede Fläche einer Gemeinde an. Gemeinden werden auch als Kommunen bezeichnet und jede Gemeinde besitzt auch ein eigenes Gemeindewappen und die dazugehörigen Gemeindefarben.

 

Man unterscheidet bei den Gemeinden zwischen "Markt- u. Stadtgemeinden", wobei die Bezeichnungen "Markt" und "Stadt" nur Titel sind und damit keine zusätzlichen Rechte verbunden sind. Ein Irrtum ist auch, dass die Bezeichnung "Markt- od. Stadtgemeinde" auf die Einwohnerzahl zurück zu führen ist - die Bezeichnungen haben meist historischen Ursprung!

beispiel  Beispiele:

  • Gemeinde Wals-Siezenheim (11.100 Einwohner)
  • Stadtgemeinde Rattenberg (434 Einwohnern)

Heute wird der Titel "Markt" oder "Stadt" aufgrund der besonderen regionalen Bedeutung einer Gemeinde (Bsp.: die geographische Lage, bauliche und kulturelle Besonderheiten) durch einen Gesetzesbeschluss des Landtages vergeben.

Egal, ob die Bezeichnung "Gemeinde", "Markt" oder "Stadt", rechtlich sind alle drei Bezeichnungen als Gemeinde zu verstehen und gleichgestellt. Es gibt dabei eine Ausnahme, "Städte mit eigenem Statut" (= Statutarstadt) haben ein eigenes Stadtrecht und unterscheiden sich gegenüber den anderen Gemeinden, welche alle gleich organisiert sind.

 

Die Gemeindegrenzen ergeben sich aus dem Umriss aller zur Gemeinde gehörenden Katastralgemeinden. Eine Gemeinde kann aus mehreren Katastralgemeinden bestehen (= wichtig für die Vermessung der einzelnen Grundflächen, wie Wiesen, Felder, Äcker, Gärten oder bebauten Grundstücke). Die Katastralgemeinden dienen zur Abgrenzung des Eigentums, d.h. zur klaren Einteilung der Grundstücke.

(c) NÖ Landesakademie 2010 

Achtung: Die Ortstafeln zeigen den Autofahrern, dass sie sich im verbauten Gebiet befinden und nicht schneller als 50km/h fahren dürfen, die Gemeindegrenzen ergeben sich durch die Katastralgemeinden und nicht durch die Ortstafeln.

 

Die Interessen der Gemeinden werden durch den Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund vertreten.