Die Aufgaben der Gemeinde
Wie bereits erwähnt zählen die Gemeinden zur Selbstverwaltung, d.h. in diesem Fall es gibt einen eigenen und deinen übertragenen Wirkungsbereich:
-
Wirkungsbereiche der Gemeinden
-
Zum eigenen Wirkungsbereich zählen typische Aufgaben der Gemeinde und bei diesen Aufgaben kann die Gemeinde selbst bestimmen, daher auch Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang können VERORDNUNGEN (= keine Gesetze) und die Einhebung von Gemeindesteuern erlassen werden, diese dürfen jedoch nicht gegen geltenden Gesetze verstoßen.
Beispiele:- Bau und Verwaltung von Straßen, Radwegen, Güterwegen usw.
- Vergabe von Förderungen an VereineBetreiben von Jugendzentren
- Flächenwidmung (Was ist Bauland, was nicht..)
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
- Brandschutz und Rettungswesen
- Katastrophenschutz
- Schulerhalter ≠ zuständig für Schulverwaltung (Volks-, Haupt, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrgangs)
- Das Betreiben einer Stadtpolizei ist freiwillig (wo bereits jedoch eine Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, darf kein anderer "Wachkörper" tätig sein)
Wichtig:
Der Gemeindevorstand ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde.
-
In diesem Bereich sind die Gemeinden nicht selbstbestimmt, sonder gegenüber dem Land bzw. Bund weisungsgebunden.
Beispiele:- Durchführung von Nationalrats- u. Landtagswahlen
- Mitwirkung bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren
- Führung des Melderegisters, Staatsbürgerschaftsevidenz
Wichtig:
Im übertragenen Wirkungsbereich ist der Bürgermeister das vollziehende, d.h. für die ordnungsgemäße Durchführung zuständige Organ der Gemeinde.
-




