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Die Aufgaben der Gemeinde

Wie bereits erwähnt zählen die Gemeinden zur Selbstverwaltung, d.h. in diesem Fall es gibt einen eigenen und deinen übertragenen Wirkungsbereich:

  • Wirkungsbereiche der Gemeinden

    • Zum eigenen Wirkungsbereich zählen typische Aufgaben der Gemeinde und bei diesen Aufgaben kann die Gemeinde selbst bestimmen, daher auch Selbstverwaltung. In diesem Zusammenhang können VERORDNUNGEN (= keine Gesetze) und die Einhebung von Gemeindesteuern erlassen werden, diese dürfen jedoch nicht gegen geltenden Gesetze verstoßen.

      beispiel Beispiele:

      • Bau und Verwaltung von Straßen, Radwegen, Güterwegen usw.
      • Vergabe von Förderungen an VereineBetreiben von Jugendzentren
      • Flächenwidmung (Was ist Bauland, was nicht..)
      • Verwaltung der Gemeindefinanzen
      • Brandschutz und Rettungswesen
      • Katastrophenschutz
      • Schulerhalter ≠ zuständig für Schulverwaltung (Volks-, Haupt, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrgangs)
      • Das Betreiben einer Stadtpolizei ist freiwillig (wo bereits jedoch eine Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, darf kein anderer "Wachkörper" tätig sein)

       

      Wichtig:

      Der Gemeindevorstand ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde.
       


    • In diesem Bereich sind die Gemeinden nicht selbstbestimmt, sonder gegenüber dem Land bzw. Bund weisungsgebunden.

      beispiel Beispiele:

      • Durchführung von Nationalrats- u. Landtagswahlen
      • Mitwirkung bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren
      • Führung des Melderegisters, Staatsbürgerschaftsevidenz

      Wichtig:

      Im übertragenen Wirkungsbereich ist der Bürgermeister das vollziehende, d.h. für die ordnungsgemäße Durchführung zuständige Organ der Gemeinde.