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Der Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand wird, wie der Bürgermeister, aus der Mitte der gewählten Gemeinderäte gewählt und besteht aus dem Bürgermeister, 1-3 Stellvertretern (Vizebürgermeistern - bei größeren Städten meistens 2-3 Vizebürgermeister) und weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Der Vizebürgermeister wird aus der Mitte des Gemeindevorstandes gewählt.

Gemeindevorstand wird nach Proporz gewählt (in Städten = Stadtrat; Städte mit eigenem Statut = Stadtsenat)

Die Größe des Gemeindevorstandes ist, wie die Anzahl der Gemeinderäte, abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde. Gemeinderäte, welche im Gemeindevorstand vertreten sind werden als "GfGR = geschäftsführende Gemeinderäte" oder bei Städten als "StR" = Stadträte bezeichnet, bzw. bei Städten mit eigenem Statut nennt sich das Gremium der Stadträte "Stadtsenat".

Der Gemeindevorstand berät im Vorfeld der Gemeinderatssitzungen über die zu beschließenden Themen und bereitet diese in den jeweiligen Ausschüssen vor.

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