Wahlen auf Gemeindeebene
Am 14. März 2010 finden in NÖ die Gemeinderatswahlen statt:
Neben der Staatsbürgerschaft hat lediglich der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde rechtliche Bedeutung, da sich daran das Wahlrecht zur Gemeindevertretung knüpft.
Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- man muss österreichischer Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EU-Staates sein.
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen.
- Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. (für Jungwähler wichtig! Überprüfen, ob man in der Wählerevidenz festgehalten ist!)
Auf diese Weise kannst du wählen:
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Wahllokal:
Jeder kann in dem für ihn zugeteilten Wahlsprengel persönlich wählen gehen. Eine Wahlverständigungskarte, welche die Infos (Wahllokal und die Wahlzeit) beinhaltet wird ca. 14 Tage vor der Wahl per Post zugestellt.
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Wahlkarte (Briefwahl)
Wenn es dir nicht nicht möglich ist die Stimme am Wahltag in deinem Wahlsprengel abzugeben, kannst du ca. 3 Wochen vor dem Wahltag im Stadtamt/Gemeindeamt einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen - das ist möglich bis ca. 2 Tage vor der Wahl (hier bitte in der jeweiligen Gemeinde erkundigen!)
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fliegende Wahlkommission
Für Kranke u. bettlägrige Wähler gibt es die Möglichkeit am Wahlsonntag vor einer mobilen Wahlkommission ihre Stimme abzugeben. Es muss dafür schriftlich eine Wahlkarte beantragt werden, die auf Wunsch auch zugestellt wird. Zusätzlich ist eine Begründung anzuführen, warum dieser Service genutzt werden will (Alter, Krankheit, Behinderung...).
Es gibt also genug Möglichkeiten zu wählen, auch wenn man nicht am Wahltag selber Zeit hat, daher nutzt die Chance!
Wie auch bei anderen Wahlen kann man für eine bestimmte Partei oder auch mit einer eigenen Liste kandidieren, ansonsten gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze!
Bei den Gemeinderatswahlen ist es, wie bei anderen Wahlen, möglich Vorzugsstimmen zu vergeben. In den Gemeinden gibt es dazu verschiedene Methoden (von "Reihung der Kandidaten" bis "Streichung der Kandidaten"), aber keine Sorge die Gemeinde informiert rechtzeitig über den Ablauf!




