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Die Organe der EU

Die Institutionen, also die Schaltzentralen der Europäischen Union erscheinen uns auf den ersten Blick ziemlich kompliziert und undurchschaubar. Im Grunde genommen funktionieren diese Behörden genauso wie auf nationaler Ebene bzw. ist die EU nur für die Dinge zuständig, mit denen sie von den nationalen Staaten betraut wird. Hier erfährt man alles, was man über die Institutionen der EU wissen sollte. Um einen Überblick zu gewinnen, hier eine kurze Auflistung der Institutionen:

  • Der Europäische Rat

    europaischer-rat

    Der Europäische Rat wird nicht den Beschlussfassungsorganen zugeordnet, da dieser als einziges Organ nicht in den europäischen Verträgen, sondern im Vertrag von Maastricht  festgehalten ist.


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  • Die Europäische Kommission

    Europaische-KommissionDie Europäische Kommission arbeitet unabhängig von den nationalen Staaten in der EU. Die Kommission ist ähnlich wie die Regierungen der einzelnen Länder. Die Europäische Kommission arbeitet die Gesetzesentwürfe aus und präsentiert sie dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen  Parlament.
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  • Der Rat der Europäischen Union

    Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und wird auch Ministerrat genannt. Die Mitglieder des Rats der Europäischen Union sind abhängig vom Thema, das behandelt wird, die jeweiligen Minister der Mitgliedsstaaten. Bei den Tagungen werden verschiedene Themen behandelt z.B.: Sicherheit:

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  • Das Europäische Parlament

    Europaisches-ParlamentDas Europäische Parlament ist die Institution, die von der Bevölkerung der Mitgliedsländer seit 1979 direkt gewählt wird. Das Parlament hat zwei Standorte, einen in Brüssel und einen Straßburg. Im Europäischen Parlament arbeiten 736 Abgeordnete, darunter 17 aus Österreich.

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  • Der Europäische Gerichtshof

    europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechteDer Europäische Gerichtshof ist eine Kontrollinstanz und gewährleistet das Gemeinschaftsrecht, d.h. er überwacht den Einhalt der von der EU beschlossenen Verordnungen und Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsländern.

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  • Die Europäische Zentralbank

    europaische-zentralbankDie Europäische Zentralbank ist ebenfalls eine Institution der EU und für die Währungspolitik verantwortlich, d.h. sie ist für die Stabilität des Euro verantwortlich. Der Sitz der Europäischen Zentralbank ist in Frankfurt (Deutschland).

  • Der Europäische Rechnungshof

    europaischer-rechnungshofDer Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg ist eine Kontrollinstitution der EU und für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaftsfinanzen verantwortlich.


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