Das Europäische Parlament
Hintergrund:
Bei der Gründung der EU war die Idee entstanden, dass das Europäische Parlament auch seinen Sitz nach dem Vorbild des Europäischen Rates wechselt. Aus diesem Grund gibt es auch heute noch zwei Parlamentsstandorte.
Das Parlament der Europäischen Union hat, wie schon erwähnt, dieselbe Amtszeit wie die Europäische Kommission, nämlich fünf Jahre. Das Europäische Parlament vertritt also die Bürger der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene. Bei den Wahlen werden in jedem Mitgliedsland Kandidaten aufgestellt. Die konservativen Kräfte finden sich z.B. in der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten (EEP-ED) wieder und die Sozialdemokraten in der Sozialdemokratischen Fraktion.
Beispiel:
Wählt man in Österreich die SPÖ, dann ist das auf europäischer Ebene die Sozialdemokratische Fraktion. Für jedes Land ist eine bestimmte Anzahl an Sitzen (Mandaten) festgelegt, die im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen bei der Wahl aufgeteilt werden. Für Österreich stehen 17 Plätze im Europaparlament zur Verfügung.
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die gesetzgebende Gewalt.
- Die Kontrolle auf die Kommission wird vom Parlament ausgeübt. Neben dem Misstrauensantrag können, wie auch im österreichischen Parlament, die Abgeordneten mündliche oder schriftliche Anfragen stellen.
- Dem Parlament obliegt auch die Prüfung von Petitionen, die von Bürgern eingereicht werden.
- Das Parlament hat das sogenannte Haushaltsbefugnis, d.h. es kann mit dem Rat der Europäischen Union Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben und in letzter Instanz (=letztgültige Stimme) den Gesamthaushalt (=Budget) ablehnen.
Wie arbeitet das Europäische Parlament?
Das Parlament spielt, wie es in einer Demokratie üblich ist, eine wesentliche Rolle im Gesetzgebungsprozess.Die Arbeit der Parlamentsabgeordneten im Europäischen Parlament ist der Arbeit der Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten sehr ähnlich. Auch sie arbeiten aktiv am Gesetzgebungsprozess mit, z.B. in Ausschüssen etc.
Auch das Europaparlament hat einen Präsidenten, der die Sitzungen leitet, er ist jedoch nur für die Hälfte der Legislaturperiode gewählt - dann wird neu gewählt (Wiederwahl ist möglich).
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Das Europäische Parlament ist die Institution, die von der Bevölkerung der Mitgliedsländer seit 1979 direkt gewählt wird. Das Parlament hat zwei Standorte, einen in Brüssel und einen Straßburg. Im Europäischen Parlament arbeiten 736 Abgeordnete, darunter 17 aus Österreich.