Die Europäische Kommission
Die Kommission hat das sogenannte Initiativrecht, d.h. sie ist für die Ausarbeitung selber verantwortlich und kann über die vorgegebenen Ziele hinaus Gesetzesentwürfe, wenn diese notwendig sind, ausarbeiten. Die Europäische Kommission muss aber neben dem Entwerfen der Gesetze auch die bereits im Parlament beschlossenen Gesetze umsetzten, weiters gewährleistet die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung der EU-Richtlinien. Die Kommission vertritt die EU auch nach außen hin, z.B. wenn Verträge zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt werden.
Wie ist die Europäische Kommission aufgebaut bzw. organisiert?
Die Kommission wird innerhalb von sechs Monaten nach der letzten EU-Wahl neubesetzt. Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar und ist für einen Politikbereich zuständig, z.B. die jüngste EU-Kommissarin Meglena Kunewa für Verbraucherschutz. Den Vorsitz innerhalb der Kommission führt der Präsident der Europäischen Kommission. Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und durch einen Beschluss des Parlaments bestätigt, also in das Amt eingesetzt (das Parlament hätte auch die Möglichkeit die Kommission nicht zu wählen, somit müsste diese wieder neubesetzt werden). Die anderen Mitglieder der Kommission werden Kommissare genannt, sie werden vom gewählten Kommissionspräsidenten in ein Amt eingesetzt. Die einzelnen Kommissare (= Minister auf EU-Ebene) werden wiederum vom Parlament bestätigt bevor sie ihr Amt antreten können. Das Europäische Parlament kann jedoch nur die gesamte Kommission ablehnen, nicht einen Kommissar alleine. Zurzeit stellt jedes Mitgliedsland einen Kommissar, wenn sich die Union vergrößert, wird es über kurz oder lang eine Beschränkung geben. Die sogenannten Minister der EU haben einen bestimmten Wirkungsbereich, die Vorhaben werden jedoch immer kollegial (= die gesamte Kommission gemeinsam) beschlossen. Innerhalb dieses Wirkungsbereichs müssen sie für die Umsetzung der beschlossenen EU-Richtlinien sorgen.Der österreichische Kommissar heißt Johannes Hahn und ist Kommissar für Regionalpolitik.
Wie zum Beispiel der Ministerrat in Österreich, tritt auch die Kommission der EU einmal wöchentlich zusammen, um sich auszutauschen bzw. die weitere Vorgehensweise auszuloten. Die Amtszeit (= Legislaturperiode) der Kommission beträgt fünf Jahre, wie die des Europäischen Parlaments. Das Parlament hat gegenüber der EU-Kommission das Misstrauensvotum als Kontrollrecht, d.h. es könnte jederzeit die Kommission durch eine Zweidrittelmehrheit zum Rücktritt zwingen.
Kommentare
Kommentare abgeben oder lesen


Die Europäische Kommission arbeitet unabhängig von den nationalen Staaten in der EU. Die Kommission ist ähnlich wie die Regierungen der einzelnen Länder. Die Europäische Kommission arbeitet die Gesetzesentwürfe aus und präsentiert sie dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.