Wie entstehen Gesetze in der EU?
In Europa gibt es mehrere Organisationen, die gemeinsam an neuen Gesetzen arbeiten. Die Kommission macht einen Vorschlag, wobei das Parlament und der Ministerrat gemeinsam das Gesetz beschließen.
Die Europäische Kommission macht einen Gesetzesvorschlag und leitet ihn gleichzeitig an das Parlament und den Rat der Europäischen Union (=Ministerrat) weiter. Im Parlament wird der Gesetzesvorschlag zunächst einem Ausschuss zugewiesen.
Wie dir wahrscheinlich aufgefallen ist, ist die Gesetzgebung in der EU etwas langwieriger und komplizierter als in Österreich. Aber das ist auch nicht weiter verwunderlich. Es muss auf eine viel größere Anzahl von Interessen und Sichtweisen eingegangen werden, wobei manche nur für bestimmte Länder von Bedeutung sind. Weiters muss hier nicht nur auf das Interesse von acht Millionen Bürgern, sondern von knapp einer halben Milliarde Bürgern eingegangen werden.
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Wie entstehen Gesetze
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Im Europäischen Parlament gibt es derzeit 20 Ausschüsse und 2 Unterausschüsse.
Es gibt Ausschüsse beispielsweise für auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Kultur und Bildung, Recht, etc. Hier werden Gesetzesentwürfe bearbeitet bzw. Änderungsvorschläge formuliert, um sie später in der Plenarsitzung einzubringen. Je nach Größe der Partei ist ein Abgeordneter in ein bis zwei Ausschüssen tätig. Dies hat den Vorteil, dass er sich auf einen bestimmten Themenkreis spezialisieren kann und auf dem Gebiet Experte ist. In einem Ausschuss sitzen Vertreter aller Parteien und die Sitzungen finden öffentlich statt.
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Das Parlament diskutiert den Vorschlag und kann in einer Stellungnahme eventuelle Änderungen vorschlagen.
Der Ministerrat berät den Vorschlag des Parlaments.
A: Er stimmt dem Parlament zu - Das Gesetz ist erlassen.
B: Er ist ganz oder nur in bestimmten Bereichen anderer Meinung. Der Rat beschließt einen sogenannten "gemeinsamen Standpunkt" und leitet ihn ans Parlament weiter.
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Das Parlament berät den "gemeinsamen Standpunkt" des Rates und
A: stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu. Das Gesetz ist erlassen.
B: lehnt ihn mit absoluter Mehrheit ab. Das Gesetz ist gescheitert.
C: macht einen neuen Vorschlag:Der Rat setzt sich erneut mit dem Vorschlag auseinander.
A: Die Änderungen werden mit qualifizierter Mehrheit gebilligt.
B: Den Änderungen wird nicht zugestimmt.
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Werden die Änderungen nicht gebilligt, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt.
Der Vermittlungsausschuss besteht je zur Hälfte aus Mitgliedern des Parlamentes und des Rates. Sie sollen einen gemeinsamen Entwurf erstellen, mit dem beide Seiten einverstanden sind.
Kommt kein "gemeinsamer Entwurf" zustande, ist das Gesetz gescheitert.
Kommt ein Entwurf zustande und wird diesem sowohl im Rat als auch im Parlament zugestimmt (3. Lesung im Rat und Parlament), so ist das Gesetz erlassen.
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