Die wichtigsten historischen Ereignisse
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Die Geschichte der EU
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Am 9. Mai 1950 wurde der Grundstein für die EU gelegt, indem der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vorlegte, die Kohle- und Stahlproduktion von Deutschland und Frankreich zu vereinen, um durch die gemeinsame Produktion von Kohle u. Stahl weitere Kriege zu verhindern.
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Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl", um durch politische u. wirtschaftliche Zusammenarbeit ewigen Frieden in Europa zu gewähren.
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EURATOM setzt sich für die friedliche Nutzung der Atomenergie ein.
Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen die "Römischen Verträge" und gründen damit die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" und die "Europäische Atomgemeinschaft".
Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen.
Das Jahr 1957 gilt für viele als eigentliches Geburtsjahr der EU. Sie baut heute auf die bedeutsamen "Römischen Verträge" auf, die der EU ihren Grundcharakter geben.
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Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe.
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Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, wodurch die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.
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Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet statt.
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Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.
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Die Länder Spanien und Portugal treten bei - die Zahl der Mitgliedsländer steigt auf zwölf.
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Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft, welche eine umfassende Änderung der Römischen Verträge vorsieht, indem die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert werden.
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Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der Europäischen Gemeinschaft dar. Durch diesen Vertrag wurde die Europäische Union geschaffen, die auf drei Pfeilern basiert, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsache. Diese drei Pfeiler werden auch als das "Drei-Säulen-Modell der EU" bezeichnet.
Weiters wurden in diesem Jahr die Kopenhager Kriterien erlassen. Diese Kriterien sind von den potentiellen Beitrittsländern zu erfüllen, um als vollständiges Mitglied der EU aufgenommen zu werden.
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Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen im Jahre 1993 auf.
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Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich ist dem Abkommen 1998 vollbeigetreten. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
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Am 1. Juli 1998 wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank gegründet. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das "Europäische System der Zentralbanken (ESZB)".
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Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union ein weiteres Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwer-punkten:
- Beschäftigungspolitik
- Vertiefung der gemeinsamen Außen- u. Sicherheitspolitik (GASP)
- Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
- Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
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Die Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Der Euro wird in elf (später mit Griechenland zwölf) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
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Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet:
Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
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Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Zahlungsmittel in Verwendung.
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Im Europäischen Rat werden die Verhandlungen mit zehn Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden.
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Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung eröffnet.
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Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in Kraft.
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Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.
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Am 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen. Die EU setzt sich somit aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.
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Am 18./19. Oktober 2007 einigen sich die EU-Mitgliedstaaten auf den Reformvertrag von Lissabon, der die Union demokratischer, effizienter und transparenter gestalten soll.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Verträgen der Europäischen Union findest du unter www.europa.eu/scadplus/treaties
Frage: Weißt du, aus wievielen Staaten sich die EU zusammensetzt und welche Länder den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel haben?
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