Wie können Länder Mitglied werden?
Im Jahre 1993 wurden in Kopenhagen die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt formuliert. Diese sogenannten "Kopenhagener Kriterien" müssen alle Staaten, die in die Gemeinschaft der EU eintreten wollen, erfüllen.
Das politische Kriterium:
- institutionelle Stabilität
- demokratische u. rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung u. Schutz von Minderheiten
Das wirtschaftliche Kriterium:
Voraussetzung sind eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Das acquis-Kriterium:
Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen EU-Rechts
"gemeinschaftlichen Besitzstandes " (Acquis communautaire).
Die Bedingungen für die Beitritte werden grundsätzlich in Abkommen festgelegt, dessen Bestandteile meist Übergangsregelungen sind, um den Beitritt eines Landes für beide Seiten verträglich zu machen. Diese Verhandlungen dauern normalerweise mehrere Jahre.
Die EU-Kommission legt jährlich so genannte Fortschrittsberichte vor, in denen die aktuellen Ver-handlungsstände veröffentlicht werden.
Das Europäische Parlament muss zunächst dem Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen, danach muss der Rat einstimmig zustimmen. Die Unterzeichnung der Abkommen obliegt dann den Staats- und Regierungschefs der EU und der Beitrittsländern. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist das Beitrittsverfahren abgeschlossen und die Abkommen treten in Kraft - das Beitrittsland wird dann zum Mitgliedsstaat.
Die EU ist nach wie vor attraktiv für viele europäische Staaten. Derzeit haben die Türkei, Kroatien und Mazedonien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten.
Frage: Wann wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union?




