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90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz

Am 1. Oktober 1920 beschloss die Nationalversammlung das Bundes-Verfassungsgesetz. Heute ist die österreichische Verfassung eine der ältesten Verfassungen Europas und kann auf zahlreiche Reformen zurückblicken.

Die wichtigsten Novellen u. a. waren sicherlich:

  • 1929 "Volkswahl des Bundespräsidenten" - Vor 1929 wurde der Bundespräsident von der Nationalversammlung (= Vorläufer des Nationalrates) gewählt, seit 1929 wird der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt.
  • 1995 "EU-Beitritt" - Der Beitritt zur EU führte zu einer Gesamtänderung der Bundesverfassung: Änderung des Demokratischen Prinzips (= man übertrug Rechtssetzungskompetenenzen an die EU, d. h. das Parlament in Brüssel beschließt auch Gesetze für Österreich), des Rechtsstaatlichen Prinzips (= der EuGH wacht neben dem VfGH über die Einhaltung der Verfassung), des Bundesstaatlichen Prinzips (= es wurden Länderkompetenzen übertragen).
  • 2007 "Wahlrecht" - Die letzte Änderung war 2007, hier wurde das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt (das passive Wahlrecht auf 18 Jahre), die Briefwahl eingeführt und die Legislaturperiode (= Arbeitsperiode des Nationalrates) von vier auf fünf Jahre verlängert.

Zwischen 1939 und 1945 war in Österreich, im Zuge des Anschlusses an Deutschland, deutsches Recht gültig. 1945 konnten sich die Parteien auf keine neue Verfassung einigen, daher führte man die Verfassung von 1929 wieder ein.

Es wird des Öfteren über eine Volksabstimmung diskutiert, wenn es um eine Verfassungsänderung geht. Hier muss man unterscheiden, ob ein Verfassungsgrundsatz geändert wird, oder ein Verfassungsgesetz. Wenn ein Verfassungsgrundsatz (siehe Stufenbau der Rechtsordnung) geändert wird, ist eine Volksabstimmung notwendig, bei der Änderung eines einfachen Verfassungsgesetztes müssen 2/3 der Abgeordneten des Nationalrates zustimmen.

Nach 90 Jahren besteht Reformbedarf

Seit Jahren wird eine Gesamtänderung der Bundesverfassung diskutiert, besonders in Zeiten von Budgeteinsparungen flammt diese Diskussion wieder auf. Zwei Schlagwörter werden an dieser Stelle genannt:

  • Kompetenzverteilung: Die Bundesverfassung hält im Kompetenzenkatalog sehr genau fest, welche Aufgaben bspw. der Bund und die Länder zu besorgen haben. Über die Jahre ist hier ein sehr kompliziertes System enstanden (Bildungssystem, Gesundheitssystem), daher wäre es notwendig hier einiges zu Vereinfachen.
  • Verwaltungsreform: Die Verwaltungsreform wäre u. a. notwendig, um Kosten einzusparen, sie ist in vielen Bereichen mit einer Reform der Kompetenzverteilung verstrickt. Es könnte hier bspw. das Förderwesen reformiert werden (keine Doppelförderungen von Bund und Land etc.).

Eine Reform für das Auge

Eine Reform für das Auge hat es bei der Erstellung der neuen Homepage des österreichischen Parlaments gegeben. Der Parlamentarismus, eine fixe Säule in einer Demokratie, ist natürlich auch Teil der Bundesverfassung und muss an dieser Stelle erwähnt werden. Das Parlament ist über die Jahre für die Bürger und Bürgerinnen offener geworden, diese Homepage bringt wieder ein Stück mehr Transparenz.

Die neue Homepage hat viele neue Funktionen erhalten, hier geht's zum Film mit der Erklärung der vielen neuen Funktionen:

Parlament_Film

 

 


30.09.2010 12:33

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