Bei jeder Wahl in Österreich müssen folgende Wahlgrundsätze eingehalten werden:
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aktiv: Jeder Bürger, der mindestens 16 Jahre alt ist, darf wählen gehen und somit das politische Geschehen mitbestimmen.
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passiv: Jeder Bürger, der 18 Jahre alt ist, darf selbst für ein Amt kandidieren und gewählt werden. (Ausnahme: Bundespräsident ab 35 Jahre)
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- unmittelbar: Der Kandidat bzw. Vertreter einer Partei wird direkt vom Volk gewählt.
- geheim: Die Wähler geben die Stimme in einer Kabine ab, stecken den Stimmzettel in ein Kuvert und werfen diesen in eine Wahlurne ein.
- persönlich: Die Stimme muss persönlich abgegeben werden, du kannst daher keine Person beauftragen, für dich wählen zu gehen.
Wahlsysteme
In einer Demokratie kann es zwei verschiedene Wahlsysteme geben:
- Mehrheitswahlsystem
- Verhältniswahlsystem
mehr ...Wen oder was kann ich wann wählen?
- Bundespräsident: 6 Jahre
- EU-Parlament: 5 Jahre
- Nationalrat: 5 Jahre
- Landtag: 5 Jahre (Ausnahme OÖ alle 6 Jahre)
- Gemeinderat: 5 Jahre (Ausnahme OÖ alle 6 Jahre)
mehr ...Vor der Wahl
Bei der Wahl zum Nationalrat hast du die Möglichkeit, direkt eine gewünschte Partei und einen Volksvertreter ins Parlament zu wählen.
mehr ...Wahlvorgang
Jeder wahlberechtigte Bürger wird vor der Wahl von seiner Wahlberechtigung verständigt.
mehr ...Nach der Wahl
Nach der Auszählung der Stimmen wird die Summe der abgegebenen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt. Diese Zahl, die so genannte Wahlzahl, sagt dir, wie viele Stimmen eine Person der jeweiligen Partei braucht, um in das Parlament einziehen zu dürfen.
mehr ...Briefwahl
Wenn du zum Zeitpunkt der Wahl verhindert bist (Aufenthalt an einem anderen Ort usw.), kannst du bei deiner Gemeinde im Voraus eine Wahlkarte beantragen.
mehr ...Fliegende Wahlkommission
Für ältere und gebrechlichere Personen, die oft nicht mehr in der Lage sind, das Wahllokal zu besuchen, steht eine fliegende Wahlkommission zur Verfügung.
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