Nach der Wahl
Wie du wahrscheinlich weißt, gibt es für jede Partei mehrere Vertreter, die diesen Job machen möchten. Daher wird schon vor der Wahl von jeder Partei eine Liste mit einer Reihung verschiedener Kandidaten erstellt. Es gibt daher Listen für Regional-, Landes- u. Bundeswahlkreise.
Nach der Zuteilung der Plätze im LWK werden die übrig gebliebenen dem Bundeswahlkreis zugeschrieben. Durch diesen Ablauf kommt man immer auf genau 183 Abgeordnete.
Vielleicht ist dir aufgefallen, dass ein Mandat nicht vergeben werden konnte. Was macht man daher?
Das überflüssige Mandat wird jetzt an den Landeswahlkreis weitergegeben. Hier wiederholt sich nun das Ganze.
Nach der Zuteilung der Plätze im LWK werden die übrig gebliebenen dem Bundeswahlkreis zugeschrieben. Durch diesen Ablauf kommt man immer auf genau 183 Abgeordnete.
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Nach der Auszählung der Stimmen wird die Summe der abgegebenen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt. Diese Zahl, die so genannte Wahlzahl, sagt dir, wie viele Stimmen eine Person der jeweiligen Partei braucht, um in das Parlament einziehen zu dürfen.