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Der NÖ Landtag

45_500Der Landtag ist das Parlament auf Landesebene. Wie auch die Nationalräte vertreten die Landtagsabgeordneten die Interessen der Bürger.

Der Landtag wird für fünf Jahren gewählt (Legislaturperiode des Landtages). Wie auch der Nationalrat hat auch Landtag einen Präsidenten, der die Sitzungen leitet. Im Gegensatz zum Nationalrat besteht der NÖ Landtag aus 56 Abgeordneten.

Auch auf Landesebene gibt es Ausschüsse, in denen sich die Abgeordneten beraten und Gesetzesvorschläge ausarbeiten, die dann dem Landtag vorgelegt werden.

46_500Nach der Landtagswahl 2008 ergab sich folgende Mandatsverteilung: VP 31; SP 15; FP 6; Grüne 4;

Der Landtag wählt die NÖ Bundesratsmitglieder, derzeit 12, die das Land Niederösterreich in der Länderkammer des Parlamentes vertreten.

  • Bürgerbeteiligung in NÖ

    • Bei der Landtagswahl wählen die niederösterreichischen Landesbürger (= österreichische Staatsbürger, die in Niederösterreich ihren Wohnsitz haben) ihre politische Vertretung aus den 21 Verwaltungsbezirken, die zugleich auch die Wahlkreise sind, dabei gehören die Statutarstädte zu den Wahlkreisen, in den sie liegen.

      Die jeweiligen Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. In Niederösterreich gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie bei den Nationalrats- und Präsidentschaftswahlen.

      Wie auch bei den NR-Wahlen gibt es auch bei den Landtagswahlen die Möglichkeit einem Kandidaten eine Vorzugsstimme zu vergeben, wodurch dieser in der Reihung weiter nach vorne rückt. Je mehr Vorzugstimmen diese Person erhält, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese in den Landtag einzieht.

    • Auch auf Landesebene ist eine direkte Beteiligung der Bevölkerung an der Gesetzgebung möglich. Es können 50.000 Niederösterreicher - oder 80 Gemeinden - eine Gesetzesinitiative einbringen, die in der Folge vom NÖ Landtag verpflichtend behandelt werden muss.