Gewaltentrennung
- Gesetzgebung: Der Nationalrat und die Landtage beschließen die Gesetze.
- Rechtssprechung: Ein Richter fällt Urteile.
- Verwaltung: Zur Verwaltung zählen der Bundespräsident und die Bundesregierung
Ziel der Gewaltentrennung ist die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten, damit keine der drei Gewalten zu große Macht erlangen kann!
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