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Direkte Demokratie in Österreich

Folgende drei Möglichkeiten bestehen, die Bevölkerung mitbestimmen zu lassen:

Volksabstimmung

13_500Bei einer Volksabstimmung stimmt das Volk über einen Gesetzesentwurf ab. Der Vorteil dabei ist, dass sich der Nationalrat an das Ergebnis halten muss.
 
Wird eine Verfassungsänderung in den Grundsätzen, z.B. EU-Beitritt, durchgeführt oder verlangt die Mehrheit des Nationalrates eine solche, so ist es Pflicht, eine Volksabstimmung durchzuführen.

Volksbegehren

Hierbei kann sich jeder Bürger selbst darum bemühen, dass ein allgemeines Anliegen im Nationalrat behandelt wird. Zuerst sammelt man Unterschriften von insgesamt einem Promille der Bevölkerung, das sind im Moment ungefähr 8.000 Personen. Danach lässt der Innenminister in den Gemeinden eine Woche lang Unterschriftenlisten auflegen. Wird das Volksbegehren von mind. 100.000 Personen unterzeichnet, so ist der Nationalrat dazu verpflichtet, über dieses Thema abzustimmen und kann es dabei ablehnen.

Volksbefragung

Wenn eine Verwaltungsbehörde zu einem Thema die Meinung des Volkes wissen will, so wird eine Volksbefragung durchgeführt. Obwohl das Ergebnis nicht bindend ist, hat die Vergangenheit gezeigt, dass diese Form großes politisches Gewicht hat. 

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