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Wer macht die Gesetze?

Alle Gesetze, die für ganz Österreich beschlossen werden (Bundesgesetze), werden im Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Dieses System nennt man Zweikammernsystem.

  • Der Nationalrat

    29_500Die Legislaturperiode des Nationalrates (d.h. der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) dauert 5 Jahre. Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete, die aus allen Bundesländern kommen.

    Aus den 183 Abgeordneten werden drei Nationalratspräsidenten gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungen zu leiten und bei diesen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Sie werden vom Nationalrat frei gewählt - es ist jedoch ein ungeschriebenes Gesetz, dass jeweils die drei stimmenstärksten Parteien die drei Präsidenten stellen.


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  • Der Bundesrat

    32_500Der Bundesrat ist die Länderkammer, d.h. im Bundesrat sitzen die Vertreter der Bundesländer. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen (= Parlamente der Bundesländer) gewählt und in den Bundesrat entsandt. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit.


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  • Die Bundesversammlung

    33_500Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist nicht für die Schaffung von Gesetzen zuständig (= keine gesetzgebende Körperschaft).


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