Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung hat 4 Funktionen:
- Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung eines neuen Bundespräsidenten vor.
- Die Bundesversammlung kann entscheiden, ob der Bundespräsident behördlich verfolgt werden darf, wenn er die Verfassung verletzt hat.
- Die Bundesversammlung kann eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten beantragen.
- Die Bundesversammlung kann über eine Kriegserklärung entscheiden.
Kommentare
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so dieleg ich jetz ma hinso... jetz ersma einen durchziehn... wo hab ichs hingelegt.. da .. ne da?? SCHEISSE ahhhh da ist es jaa ohhhh schnee im sommer
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tolle karte
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mensch! Grautulation zu dem/der das hier gemacht hat,bis jz das beste was ich gefunden habe,einfach wahnsinn,super,informationstreiche zusammenfassungen einfach extra!!


Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist nicht für die Schaffung von Gesetzen zuständig (= keine gesetzgebende Körperschaft).
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