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Wie entsteht eigentlich ein Gesetz?
Antrag
Zuerst muss jemand einen Antrag auf ein neues Gesetz stellen. Ein Antrag kann gestellt werden von:
- Nationalratsabgeordneten
- Bundesregierung
- Bundesrat
- Volk (Volksbegehren)
1. Lesung
Hier wird über den allgemeinen Inhalt des Gesetzestextes und über die weitere Zuweisung an einen Ausschuss beraten.
Ausschuss
Hier wird ein konkreter Antrag ausgearbeitet, wobei auch Experten zu Rate gezogen werden können.
2. Lesung
Es findet eine Diskussion über den Entwurf des Ausschusses statt. Jetzt kann noch die eine oder andere Änderung vorgenommen werden.
3. Lesung
In der abschließenden Debatte wird nun über den Entwurf abgestimmt.
Bundespräsident
Der Bundespräsident bestätigt mit seiner Unterschrift das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes.
Bundeskanzler
Dieser bestätigt die Unterschrift des Bundespräsidenten (Gegenzeichnung) und muss den Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Außerdem ist er für die Durchführung des Gesetzes verantwortlich. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, schau einfach auf
www.ris.bka.gv.at.