Der Bundespräsident
Die Wahl des Bundespräsidenten
Wenn sich nur 1 Kandidat zur Bundespräsidentenwahl stellt, so muss er durch eine Volkabstimmung die absolute Mehrheit erreichen.
Die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gilt als gewählt. Erreicht dies im 1. Wahlgang kein Kandidat, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.
Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre. Eine vorzeitige Absetzung ist nur aufgrund einer Volksabstimmung oder einer strafgerichtlichen Verurteilung möglich. Seit 2004 heißt der österreichische Bundespräsident Dr. Heinz Fischer.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten:

- Er repräsentiert den Staat nach außen
- Er ernennt den Bundeskanzler, die Bundesminister und die Staatssekretäre
- Er schließt zwischenstaatliche Verträge ab bestätigt das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes.
- Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheers.
- Er verleiht Berufstitel, Amtstitel und Orden.
- Er darf neben seiner Funktion keinen anderen Beruf ausüben.
- Er genießt eine sogenannte Immunität, d.h. er darf nicht behördlich verfolgt werden!
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