Die Bundesregierung
Bundeskanzler
Das Oberhaupt der Bundesregierung ist der Bundeskanzler. Er kann den Ministern keine Weisungen (Arbeitsaufträge) erteilen, da er ist lediglich der Koordinator ist. Er gibt Ernennungs- und Entlassungsvorschläge über die Minister ab. Der Bundespräsident prüft diese Vorschläge und entscheidet. Weiters spielt er auch in der Gesetzgebung eine wichtige Rolle.
Vizekanzler
Der Vizekanzler vertritt den Bundeskanzler, wenn dieser nicht anwesend ist. Sollten sowohl Bundeskanzler als auch Vizekanzler nicht anwesend sein, beauftragt der Bundespräsident ein Mitglied der Bundesregierung als Vertretung. Da der Vizekanzler ohne eigenen Wirkungsbereich kaum ausgelastet ist, führt er meist ein eigenes Ministerium. In der Regel stellt die zweitstärkste Partei in der Regierung den Vizekanzler.Bundesminister
Staatssekretäre
Aufgaben der Bundesregierung
Die Minister entscheiden einzeln, manchmal sind sie auch als Kollegialorgan im Ministerrat tätig. Dabei trifft sich der Bundeskanzler gemeinsam mit seinen Ministern, um Entscheidungen zu bestimmten Themen zu treffen. Das Kollegialorgan ist unter anderem zuständig für:
- Budget: Einnahmen und Ausgaben des Staates werden vorausgeplant
- Gesetzesanträge der Bundesregierung an den Nationalrat
Für alle anderen Themenbereiche ist der jeweilige Bundesminister zuständig.
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