Selbstverwaltung
Staatliche Organe können bei der Selbstverwaltung nur durch Gesetzgebung Einfluss ausüben, aber nicht direkt im täglichen "Geschäft" mitreden. Ebenso bestimmen die Gemeinden selbst über die gewählten Gemeindevertreter über ihre Handlungen. Die Gemeinde kann selbst entscheiden, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzt. Es steht ihnen frei, ob sie mit dem Geld Straßen bauen, einen Kindergarten errichten oder die Volksschulen renovieren. Weiters heißt das bspw. für Bevölkerungsgruppen, dass sie sich in bestimmten Angelegenheiten selber durch ihre Vertreter (zB Sozialversicherungsanstalten - Bauern, Angestellte, Beamte etc.) vertreten und selber bestimmen können.
Bsp. für berufliche Selbstverwaltung:
- Wirtschaftskammer
- Arbeiterkammer
- Landwirtschaftskammer
- ...
Anm: Die berufliche Selbstverwaltung darf nicht mit den freiwilligen Interessensvertretungen (Österreichischer Gewerkschaftsbund-ÖGB, Österreichische Industriellenvereinigung-IV etc.) verwechselt werden, da bei der beruflichen Selbstverwaltung eine Zwangsmitgliedschaft besteht.
Bsp. für soziale Selbstverwaltung:
- Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
- ...
Bsp. für weitere Selbstverwaltungskörper:
- Universitäten und Fachhochschulen
- ...
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