Länder
Damit es nun zu keinen Streitereien zwischen Bund und Land kommt, wer welche Gesetze beschließen darf, gibt es die sog. Kompetenzverteilung. Sie legt genau fest, für welche Bereiche der Bund und für welche die Länder zuständig sind.
Typische Zuständigkeitsbereiche der Länder sind Jugendschutz und Raumplanung.
Die Anzahl der Landtagsabgeordneten richtet sich nach der Größe des Bundeslandes. Der Landtag wird wie der Nationalrat alle 5 Jahre in eigenen Wahlen gewählt (Ausnahme Oberösterreich: alle 6 Jahre).
Man kann die Länderverwaltung mit der Bundesverwaltung vergleichen, da die Aufgaben der Landespolitiker denen der Bundespolitiker oft ähnlich sind.
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