Die Organe der Gemeinde
Die Organe der Gemeinde bilden den Gemeinderat, er besteht folglich aus Bürgermeister, Gemeindevorstand und den Gemeinderäten - er wird alle 5 Jahre gewählt (OÖ 6 Jahre). Der Sitz der Verwaltung in der Gemeinde wird Gemeindeamt, bzw. bei größeren Orten auch Rathaus genannt.
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Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderats und des Gemeindevorstands.
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Der Gemeindevorstand wird, wie der Bürgermeister, aus der Mitte der gewählten Gemeinderäte gewählt und besteht aus dem Bürgermeister, 1-3 Stellvertretern (Vizebürgermeistern - bei größeren Städten meistens 2-3 Vizebürgermeister) und weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Der Vizebürgermeister wird aus der Mitte des Gemeindevorstandes gewählt.
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Die Gemeinderäte bilden mit dem Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeindevorstandes den Gemeinderat. Der Gemeinderat ist das beschließende und überwachende Organ in der Gemeinde, er wird von der Bevölkerung direkt in geheimer Wahl gewählt.
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