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Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderats und des Gemeindevorstands.

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen hin, er ist Personalchef der Gemeindebediensteten und kann Ortsvorsteher (= Vertretung eines Ortsteils) bestimmen, die durch den Gemeinderat beststellt werden.

Der Bürgermeister wird in Niederösterreich und der Steiermark vom Gemeinderat gewählt. In den restlichen Bundesländern wird der Bürgermeister bei der Gemeinderatswahl direkt gewählt - Wien bildet eine Ausnahme, da dort der Bürgermeister auch Landeshauptmann ist.

 

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