Wahlen auf Gemeindeebene

Der Gemeinderat ist das "Parlament" auf kommunaler Ebene, er wird daher von den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für 5 Jahre gewählt (Ausnahme: OÖ 6 Jahre).

Neben der Staatsbürgerschaft hat lediglich der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde rechtliche Bedeutung, da sich daran das Wahlrecht zur Gemeindevertretung knüpft. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive (= nur wählen können) Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
  • einen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
  • man muss österreichischer Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EU-Staates sein.
  • Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen. (Bsp:
  • Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. (ACHTUNG: für Erstwähler wichtig: überprüfen, ob man in der Wählerevidenz festgehalten ist!)

Achtung: Das sind die Kriterien für Gemeinderatswahlen in Niederösterreich, in Wien beispielsweise sind Nebenwohnsitzer und EU-Bürger nicht wahlberechtigt!

 

Und auf diese Weise kannst du wählen:

  • Wahllokal: 

Jeder kann in dem für ihn zugeteilten Wahlsprengel persönlich wählen gehen. Eine Wahlverständigungskarte, welche die Infos (Wahllokal und die Wahlzeit) beinhaltet wird ca. 14 Tage vor der Wahl per Post zugestellt.

Wenn es dir nicht nicht möglich ist die Stimme am Wahltag in deinem Wahlsprengel abzugeben, kannst du ca. 3 Wochen vor dem Wahltag im Stadtamt/Gemeindeamt einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen - das ist möglich bis ca. 2 Tage vor der Wahl (hier bitte in der jeweiligen Gemeinde erkundigen!)

  • fliegende Wahlkommission

Für Kranke u. bettlägrige Wähler gibt es die Möglichkeit am Wahlsonntag vor einer mobilen Wahlkommission ihre Stimme abzugeben. Es muss dafür schriftlich eine Wahlkarte beantragt werden, die auf Wunsch auch zugestellt wird. Zusätzlich ist eine Begründung anzuführen, warum dieser Service genutzt werden will (Alter, Krankheit, Behinderung...).

Es gibt also genug Möglichkeiten zu wählen, auch wenn man nicht am Wahltag selber Zeit hat, daher nutzt die Chance!

Wie auch bei anderen Wahlen kann man für eine bestimmte Partei oder auch mit einer eigenen Liste kandidieren, ansonsten gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze

Bei den Gemeinderatswahlen ist es, wie bei anderen Wahlen, möglich Vorzugsstimmen zu vergeben. In den Gemeinden gibt es dazu verschiedene Methoden (von "Reihung  der Kandidaten" bis "Streichung der Kandidaten"), aber keine Sorge die Gemeinde informiert rechtzeitig über den Ablauf!

Zusatzinfo:

  • Das passive (= man kann als Gemeinderat gewählt werden) Wahlrecht haben alle EU- oder Staatsbürger, welche den Haupt- oder Nebenwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
  • direkte Demokratie: Der Gemeinderat kann im Bereich des eigenen Wirkungsfeldes eine Volksbefragung durchführen, die Bereiche des Abgabenwesens sind hier aber ausgeschlossen. Eine Volksbefragung kann auch aufgrund des Verlangens von mehr als 10% der Wahlberechtigten abgehalten werden. Weiters kann das Ergebnis durch einen Gemeinderatsbeschluss für verbindlich erklärt werden.