Wahlen auf GemeindeebeneDer Gemeinderat ist das "Parlament" auf kommunaler Ebene, er wird daher von den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für 5 Jahre gewählt (Ausnahme: OÖ 6 Jahre). Neben der Staatsbürgerschaft hat lediglich der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde rechtliche Bedeutung, da sich daran das Wahlrecht zur Gemeindevertretung knüpft. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive (= nur wählen können) Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
Achtung: Das sind die Kriterien für Gemeinderatswahlen in Niederösterreich, in Wien beispielsweise sind Nebenwohnsitzer und EU-Bürger nicht wahlberechtigt!
Und auf diese Weise kannst du wählen:
Jeder kann in dem für ihn zugeteilten Wahlsprengel persönlich wählen gehen. Eine Wahlverständigungskarte, welche die Infos (Wahllokal und die Wahlzeit) beinhaltet wird ca. 14 Tage vor der Wahl per Post zugestellt.
Wenn es dir nicht nicht möglich ist die Stimme am Wahltag in deinem Wahlsprengel abzugeben, kannst du ca. 3 Wochen vor dem Wahltag im Stadtamt/Gemeindeamt einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen - das ist möglich bis ca. 2 Tage vor der Wahl (hier bitte in der jeweiligen Gemeinde erkundigen!)
Für Kranke u. bettlägrige Wähler gibt es die Möglichkeit am Wahlsonntag vor einer mobilen Wahlkommission ihre Stimme abzugeben. Es muss dafür schriftlich eine Wahlkarte beantragt werden, die auf Wunsch auch zugestellt wird. Zusätzlich ist eine Begründung anzuführen, warum dieser Service genutzt werden will (Alter, Krankheit, Behinderung...). Es gibt also genug Möglichkeiten zu wählen, auch wenn man nicht am Wahltag selber Zeit hat, daher nutzt die Chance! Wie auch bei anderen Wahlen kann man für eine bestimmte Partei oder auch mit einer eigenen Liste kandidieren, ansonsten gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze! Bei den Gemeinderatswahlen ist es, wie bei anderen Wahlen, möglich Vorzugsstimmen zu vergeben. In den Gemeinden gibt es dazu verschiedene Methoden (von "Reihung der Kandidaten" bis "Streichung der Kandidaten"), aber keine Sorge die Gemeinde informiert rechtzeitig über den Ablauf! Zusatzinfo:
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