[zurück] [Kommentare lesen/abgeben]
Der Europäische Gerichtshof
 Der Europäische Gerichtshof ist eine Kontrollinstanz und gewährleistet das Gemeinschaftsrecht, d.h. er überwacht den Einhalt der von der EU beschlossenen Verordnungen und Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsländern.
Das "Gericht der EU" ist folglich auch die höchste Instanz in der Europäischen Union.
3 Gerichtshöfe, unterschiedlich geschrieben …
Achtung!…daher merke:
- Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg → EU-Institution
- Europäischer Gerichtshof der Vereinten Nationen (UN bzw. UNO) in Den Haag
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Gerichtshof des Europarates)
Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern, also aus jedem Mitgliedsland kommt ein Richter, sowie acht Generalanwälten. Damit das Gericht effizient arbeiten kann, arbeitet es selten als "Vollversammlung" sondern als "Große Kammer" (13 Richter), oder mit fünf bzw. drei Richtern. Die Richter werden in Einvernehmen mit der heimischen Regierung für sechs Jahre in dieses Amt eingesetzt (Wiederwahl ist möglich).
Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz, erst wenn national alle Instanzen vollständig ausgeschöpft worden sind kann man sich an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wenden, d.h. erst wenn man alle Schritte (Bezirksgericht, Landesgericht, Oberster Gerichtshof usw.) der heimischen Justiz bzw. Gerichtsbarkeit durchschritten hat. Das Urteil des Gerichtshofs gilt in allen Mitgliedsländern verpflichtend und kann nicht angetastet werden.
Dadurch ist die Kontrolle des Gemeinschaftsrechts in der Europäischen Union gewährleistet. Jeder Bürger, der sich in seinem Gemeinschaftsrecht verletzt fühlt, kann sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.
zurück Kommentare
Kommentare abgeben oder lesen
Kommentar hinzufügen
|