Im Europäischen Parlament gibt es derzeit 20 Ausschüsse und 2 Unterausschüsse.
Es gibt Ausschüsse beispielsweise für auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Kultur und Bildung, Recht, etc. Hier werden Gesetzesentwürfe bearbeitet bzw. Änderungsvorschläge formuliert, um sie später in der Plenarsitzung einzubringen. Je nach Größe der Partei ist ein Abgeordneter in ein bis zwei Ausschüssen tätig. Dies hat den Vorteil, dass er sich auf einen bestimmten Themenkreis spezialisieren kann und auf dem Gebiet Experte ist. In einem Ausschuss sitzen Vertreter aller Parteien und die Sitzungen finden öffentlich statt.