Alle Infos zum Thema Wahlen auf einer Seite

Bei jeder Wahl in Österreich müssen folgende Wahlgrundsätze eingehalten werden:

  • aktiv: Jeder Bürger, der mindestens 16 Jahre alt ist, darf wählen gehen und somit das politische Geschehen mitbestimmen.

  • passiv: Jeder Bürger, der 18 Jahre alt ist, darf selbst für ein Amt kandidieren und gewählt werden. (Ausnahme: Bundespräsident ab 35 Jahre)

  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • unmittelbar: Der Kandidat bzw. Vertreter einer Partei wird direkt vom Volk gewählt.
  • geheim: Die Wähler geben die Stimme in einer Kabine ab, stecken den Stimmzettel in ein Kuvert und werfen diesen in eine Wahlurne ein.
  • persönlich: Die Stimme muss persönlich abgegeben werden, du kannst daher keine Person beauftragen, für dich wählen zu gehen.