Die NÖ Landesregierung
Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan des Landes.
Sie besteht in NÖ aus:
- Landeshauptmann
- 2 Landeshauptmannstellvertretern
- 6 Landesräten
Die Landesregierung wird, wie die Bundesregierung, in bestimmten Bereichen (z.B. bei Regierungsvorlagen) als Kollegialorgan tätig. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung haben, wie die Mitglieder der Bundes-regierung, ihren eigenen Wirkungsbereich. Es gibt nicht nur Bund und Länder, zwischen denen die Aufgaben genau geregelt sind, sondern unabhängige Körperschaften (Gemeinden, Unis usw.), die sich selbst verwalten.
Landeshauptmann
Landeshauptmann Stv. Landesrat für Finanzen, Wohnbau und Gemeinden
Landeshauptmann Stv. Landesrat für Konsumentenschutz und kommunale Verwaltung
Landesrätin für Soziales, Familie und Arbeit
Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus und Sport
Landesrat für Bildung, Jugend und Raumordnung
Landesrat für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Landesrätin für Gesundheit und Soziale Verwaltung
Landesrätin für Baurecht und Tierschutz
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