Die NÖ Landesregierung

Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan des Landes.

47_500Sie besteht in NÖ aus:

  • Landeshauptmann
  • 2 Landeshauptmannstellvertretern
  • 6 Landesräten

Die Landesregierung wird, wie die Bundesregierung, in bestimmten Bereichen (z.B. bei Regierungsvorlagen) als Kollegialorgan tätig. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung haben, wie die Mitglieder der Bundes-regierung, ihren eigenen Wirkungsbereich.

Es gibt nicht nur Bund und Länder, zwischen denen die Aufgaben genau geregelt sind, sondern unabhängige Körperschaften (Gemeinden, Unis usw.), die sich selbst verwalten.