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Direkte Demokratie in ÖsterreichVolksabstimmung
Wird eine Verfassungsänderung in den Grundsätzen, z.B. EU-Beitritt, durchgeführt oder verlangt die Mehrheit des Nationalrates eine solche, so ist es Pflicht, eine Volksabstimmung durchzuführen. VolksbegehrenHierbei kann sich jeder Bürger selbst darum bemühen, dass ein allgemeines Anliegen im Nationalrat behandelt wird. Zuerst sammelt man Unterschriften von insgesamt einem Promille der Bevölkerung, das sind im Moment ungefähr 8.000 Personen. Danach lässt der Innenminister in den Gemeinden eine Woche lang Unterschriftenlisten auflegen. Wird das Volksbegehren von mind. 100.000 Personen unterzeichnet, so ist der Nationalrat dazu verpflichtet, über dieses Thema abzustimmen und kann es dabei ablehnen. VolksbefragungWenn eine Verwaltungsebene zu einem Thema die Meinung des Volkes wissen will, so wird eine Volksbefragung durchgeführt. Obwohl das Ergebnis nicht bindend ist, hat die Vergangenheit gezeigt, dass diese Form der politischen Einbindung die Diskussion über das jeweilige Thema verstärkt und sich daraus oft neue Lösungsmöglichkeiten ergeben.
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