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Gewaltentrennung

Unser gegenseitige Kontroll innerhalb des Staat beruht auf drei Säulen: 

    • Gesetzgebung: Der Nationalrat und die Landtage beschließen die Gesetze.12_500
    • Rechtssprechung: Ein Richter fällt Urteile.
    • Verwaltung: Zur Verwaltung zählen der Bundespräsident und die Bundesregierung

     

    Ziel der Gewaltentrennung ist die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten, damit keine der drei Gewalten zu große Macht erlangen kann!

     

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