[zurück]  [Kommentare lesen/abgeben]

Der Nationalrat

29_500Die Legislaturperiode des Nationalrates (d.h. der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) dauert 5 Jahre. Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete, die aus allen Bundesländern kommen.

Aus den 183 Abgeordneten werden drei Nationalratspräsidenten gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungen zu leiten und bei diesen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Sie werden vom Nationalrat frei gewählt - es ist jedoch ein ungeschriebenes Gesetz, dass jeweils die drei stimmenstärksten Parteien die drei Präsidenten stellen.

Die verschiedenen Parteien im Nationalrat nennt man Klubs, jede Partei hat ihren eigenen Parlamentsklub. Jeder Klub wählt aus seinen Reihen einen Klubobmann.

Der größte Teil der Arbeit im Nationalrat wird in den Ausschüssen erledigt. Jeder Abgeordnete ist in einem Ausschuss tätig und auf dem jeweiligen Gebiet Spezialist. Dort werden die Gesetzestexte endgültig festlegt. Es gibt für jeden Bereich einen eigenen Ausschuss, z.B.: Unterrichtsausschuss, Familienausschuss usw. Außerdem kann jeder Ausschuss Experten, Referenten oder den zuständigen Minister einladen, um sich über die verschiedenen Themen genauer informieren zu lassen.

Wenn sich die Regierungspartner untereinander zerstritten haben und sich für Abstimmungen keine Mehrheiten mehr finden, kann sich der Nationalrat folgendermaßen auflösen:

  • Selbstauflösung des Nationalrats durch einen Selbstauflösungsbeschluss (Mehrheit der Nationalratsabgeordneten beschließt die Auflösung).

  • Auflösung des Nationalrates durch den Bundespräsidenten.

  • Der Nationalrat kann mit einem Mehrheitsbeschluss die Absetzung des Bundespräsidenten beantragen. Dies kann jedoch nur mit der Zustimmung des Volkes bei einer Volksabstimmung geschehen. Ist das Volk jedoch nicht für eine Absetzung, dann löst sich der Nationalrat automatisch auf.

Nach der Auflösung müssen innerhalb einer bestimmten Frist Neuwahlen stattfinden!

 

zurück

Kommentare

Kommentare abgeben oder lesen

Kommentar hinzufügen