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Die Bundesversammlung

33_500Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist nicht für die Schaffung von Gesetzen zuständig (= keine gesetzgebende Körperschaft).

Die Bundesversammlung hat 4 Funktionen:

 

  • Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung eines neuen Bundespräsidenten vor.
  • Die Bundesversammlung kann entscheiden, ob der Bundespräsident behördlich verfolgt werden darf, wenn er die Verfassung verletzt hat.
  • Die Bundesversammlung kann eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten beantragen.
  • Die Bundesversammlung kann über eine Kriegserklärung entscheiden.

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Kommentare

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  • 02.12.2010 18:51

    Riooo

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    mensch! Grautulation zu dem/der das hier gemacht hat,bis jz das beste was ich gefunden habe,einfach wahnsinn,super,informationstreiche zusammenfassungen einfach extra!!

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