Wie funktioniert die Verwaltung?

  • Der Bundespräsident

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    Der Bundespräsident ist keine gesetzgebende Gewalt sondern zählt zur Verwaltung. Er ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und repräsentiert den Staat nach außen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist die Wiener Hofburg.


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  • Die Bundesregierung

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    Die Bundesregierung ist neben dem Bundespräsidenten für die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes verantwortlich.



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    • Regierungsbildung

      Nach der Nationalratswahl steht fest, welche Partei wieviel Stimmen erhalten hat. Dies kann bei der Regierungsbildung sehr entscheidend sein. Der Bundespräsident erteilt einer Person den Auftrag zur Regierungsbildung, von der er hofft, dass sie eine Mehrheit im Nationalrat findet.


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    • Ministerien

      Ein Bundesministerium gehört zu den obersten Verwaltungseinrichtungen.
      Derzeit gibt es 14 Ministerien.


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    • Der Volksanwalt

      Die drei stimmenstärksten Parteien im Nationalrat haben das Recht, einen Vorschlag für den Volksanwalt zu machen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre gewählt werden. Sie dient zur Kontrolle, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen.


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    • Länder

      Österreich ist ein sog. Bundesstaat, ein Staat, der sich aus insgesamt 9 Bundesländern zusammensetzt. Wie du sicherlich schon einmal gehört hast, gibt es neben den sog. Bundesgesetzen, die im Nationalrat beschlossen werden und die in ganz Österreich gültig sind, auch die sog. Landesgesetze. Sie werden in dem jeweiligen Bundesland beschlossen und sind nur dort gültig.


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    • Landesregierung

      Die Landesregierung wird gebildet aus:

      • Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau
      • Landeshauptmannstellvertreter
      • Landesräte bzw. Landesrätin

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    • Selbstverwaltung

      Bei der Selbstverwaltung arbeiten sogenannte Selbstverwaltungskörper unabhängig von Bund und Land.

      Man unterscheidet grundsätzlich zwischen territorialer (Bsp. Gemeinde), beruflicher (Bsp. Arbeiterkammer) und sozialer Selbstverwaltung (Bsp. Sozialversicherungsanstalten). Das heißt weiters, dass bspw. Berufsgruppen bestimmte Angelegenheiten selber durch ihre Vertreter/innen verwalten.


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