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Der Bundespräsident

Der Bundespräsident ist keine gesetzgebende Gewalt sondern zählt zur Verwaltung. Er ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und repräsentiert den Staat nach außen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist die Wiener Hofburg.

Die Wahl des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt. Personen mit einem Mindestalter von 35 Jahren dürfen gewählt werden. Mitglieder regierender oder ehemals regierender Häuser  (z.B. Habsburger) sind nicht wählbar.

Wenn sich nur 1 Kandidat zur Bundespräsidentenwahl stellt, so muss er durch eine Volkabstimmung die absolute Mehrheit erreichen.

Die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gilt als gewählt. Erreicht dies im 1. Wahlgang kein Kandidat, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.

Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre. Eine vorzeitige Absetzung ist nur aufgrund einer Volksabstimmung oder einer strafgerichtlichen Verurteilung möglich. Seit 2004 heißt der österreichische Bundespräsident Dr. Heinz Fischer - 2010 folgte die Wiederwahl. Ein Bundespräsident darf zweimal hintereinander zum Bundespräsidenten gewählt werden, dann müsste er einmal aussetzen und könnte wieder kandidieren - im der Realität war das in Österreich aber noch nie der Fall, da die Kandidaten für das Bundespräsidentenamt meinens schon älter sind.

 

Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten:

  • 35_500Er repräsentiert den Staat nach außen
  • Er ernennt den Bundeskanzler, die Bundesminister und die Staatssekretäre
  • Er schließt zwischenstaatliche Verträge ab bestätigt das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes.
  • Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheers.
  • Er verleiht Berufstitel, Amtstitel und Orden.
  • Er darf neben seiner Funktion keinen anderen Beruf ausüben.
  • Er genießt eine sogenannte Immunität, d.h. er darf nicht behördlich verfolgt werden! 

 

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