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Der Volksanwalt

Die drei stimmenstärksten Parteien im Nationalrat haben das Recht, einen Vorschlag für den Volksanwalt zu machen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre gewählt werden. Sie dient zur Kontrolle, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen.

Jeder Bürger, der sich von einer Verwaltungseinrichtung benachteiligt fühlt, kann sich in höchster Instanz von der Volksanwaltschaft kostenlos beraten lassen. Der Volksanwalt bzw. die die Volkanwältin darf jedoch nur eine Empfehlung an die Verwaltung abgeben und niemanden vor Gericht vertreten.

beispielBeispiel:Wenn du ein Problem mit einer Verwaltungseinrichtung (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat usw.) hast, kannst du dich von einem Volksanwalt oder einer Volksanwältin unterstützen lassen.  

Zu den Volksanwälten:

 

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