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Die BundesregierungMitglieder:
Bundeskanzler
Vizekanzler Der Vizekanzler vertritt den Bundeskanzler, wenn dieser nicht anwesend ist. Sollten sowohl Bundeskanzler als auch Vizekanzler nicht anwesend sein, beauftragt der Bundespräsident ein Mitglied der Bundesregierung als Vertretung. Da der Vizekanzler ohne eigenen Wirkungsbereich kaum ausgelastet ist, führt er meist ein eigenes Ministerium. In der Regel stellt die zweitstärkste Partei in der Regierung den Vizekanzler.BundesministerDer Bundesminister ist ein Mitglied der Bundesregierung und Leiter bzw. Leiterin eines zugeteilten Ministeriums. Er ist im jeweiligen Wirkungsbereich Spezialist und an keine Weisung gebunden. Man kann mit einem Misstrauensvotum (Das Regierungsmitglied hat die Aufgaben nicht durchgeführt bzw. hat sich etwas anderes zu Schulden kommen lassen) vom Nationalrat entlassen werden.
StaatssekretäreBei größeren Ministerien (Finanzministerium, Bundeskanzleramt, …) beauftragt man nicht einen zweiten Minister, sondern setzt einen Staatssekretär ein. Bei der Regierungsbildung wird er ebenso wie ein Minister bestellt und kann ihn auch vertreten.
Aufgaben der BundesregierungDie Minister entscheiden einzeln, manchmal sind sie auch als Kollegialorgan im Ministerrat tätig. Dabei trifft sich der Bundeskanzler gemeinsam mit seinen Ministern, um Entscheidungen zu bestimmten Themen zu treffen. Das Kollegialorgan ist unter anderem zuständig für:
Für alle anderen Themenbereiche ist der jeweilige Bundesminister zuständig. KommentareKommentare abgeben oder lesen |