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Die Bundesregierung

Die Bundesregierung ist neben dem Bundespräsidenten für die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes verantwortlich.


    Mitglieder:

    Bundeskanzler

    37_500Das Oberhaupt der Bundesregierung ist der Bundeskanzler. Er kann den Ministern keine Weisungen (Arbeitsaufträge) erteilen, da er ist lediglich der Koordinator ist. Er gibt Ernennungs- und Entlassungsvorschläge über die Minister ab. Der Bundespräsident prüft diese Vorschläge und entscheidet. Weiters spielt er  auch in der Gesetzgebung eine wichtige Rolle.

    Vizekanzler

    SpindeleggerDer Vizekanzler vertritt den Bundeskanzler, wenn dieser nicht anwesend ist. Sollten sowohl Bundeskanzler als auch Vizekanzler nicht anwesend sein, beauftragt der Bundespräsident ein Mitglied der Bundesregierung als Vertretung. Da der Vizekanzler ohne eigenen Wirkungsbereich kaum ausgelastet ist, führt er meist ein eigenes Ministerium. In der Regel stellt die zweitstärkste Partei in der Regierung den Vizekanzler.

    Bundesminister

    Der Bundesminister ist ein Mitglied der Bundesregierung und Leiter bzw. Leiterin eines zugeteilten Ministeriums. Er ist im jeweiligen Wirkungsbereich Spezialist und an keine Weisung gebunden. Man kann mit einem Misstrauensvotum (Das Regierungsmitglied hat die Aufgaben nicht durchgeführt bzw. hat sich etwas anderes zu Schulden kommen lassen) vom Nationalrat entlassen werden.

    >> zu den Ministern

    Staatssekretäre

    Bei größeren Ministerien (Finanzministerium, Bundeskanzleramt, …) beauftragt man nicht einen zweiten Minister, sondern setzt einen Staatssekretär ein. Bei der Regierungsbildung wird er ebenso wie ein Minister bestellt und kann ihn auch vertreten.

    >> zu den Staatssekretären 

    Aufgaben der Bundesregierung

    Die Minister entscheiden einzeln, manchmal sind sie auch als Kollegialorgan im Ministerrat tätig. Dabei trifft sich der Bundeskanzler gemeinsam mit seinen Ministern, um Entscheidungen zu bestimmten Themen zu treffen. Das Kollegialorgan ist unter anderem zuständig für:

    • Budget: Einnahmen und Ausgaben des Staates werden vorausgeplant
    • Gesetzesanträge der Bundesregierung an den Nationalrat

    Für alle anderen Themenbereiche ist der jeweilige Bundesminister zuständig.

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