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Landesregierung

Die Landesregierung wird gebildet aus:

  • Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau
  • Landeshauptmannstellvertreter
  • Landesräte bzw. Landesrätin

Der Landeshauptmann ist Chef der Landesregierung und vertritt das Bundesland nach außen hin. Er ist sozusagen der Bundespräsident und Bundeskanzler auf Landesebene. Er wird vom Bundespräsidenten angelobt, die Landesräte werden schließlich vom Landeshauptmann angelobt.

Der Landeshauptmannstellvertreter betreut neben seiner Funktion  auch ein eigenes Ressort (z.B. Jugend, Wirtschaft …).

Die Landesräte bzw. Landesrätinnen sind die Bundesminister auf Landesebene mit einem eigenen Zuständigkeitsbereich.

Die Aufgaben der Landtagsabgeordneten können mit denen der Nationalratsabgeordneten verglichen werden, die politische Ebene ist nur eine andere.

Ein großer Unterschied zur Bundesverwaltung besteht darin, dass bei wichtigen Entscheidungen (Budget, Regierungsvorlagen) alle Mitglieder der Landesregierung zustimmen müssen = Kollegialorgan.

 

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