Aufgaben der Gemeinde
Wie bereits erwähnt zählen die Gemeinden zur Selbstverwaltung, d.h. in diesem Fall, dass es einen eigenen und einen übertragenen Wirkungsbereich gibt. Wer für welche Bereiche zuständig ist, ist in der sogenannten Kompetenzverteilung zwischen Bund, Land und Gemeinde festgehalten – die Kompetenzverteilung ist in der Bundesverfassung verankert.
Die Wirkungsbereiche der Gemeinden im Überblick
Der eigener Wirkungsbereich
Die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches kann die Gemeinde ohne Weisung von Bund und Land in eigener Verantwortung handeln. In diesem Zusammenhang können Verordnungen und die Einhebung von Gemeindesteuern erlassen werden. Die Verordnungen, die Gemeinden erlassen, dürfen aber nicht gegen Gesetze verstoßen.
Aufgaben eigener Wirkungsbereich (Beispiele):
- Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen
- Bauwesen (Beispiel: Erteilung von Baubewilligungen – Bau eines Jugendzentrums)
- Bau und Erhaltung öffentlicher Wege, Plätze und Siedlungsstraßen
- Bau und Erhaltung von Wasser- und Kanaleinrichtungen
- Müllabfuhr und Entsorgung
- Kanalisation
- Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
- Kulturelle Einrichtungen (Beispiel: Jugendtreffs)
- Schulerhalter von Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
- Ausstellen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Der übertragene Wirkungsbereich
Im übertragenen Wirkungsbereich besorgt die Gemeinde Aufgaben für Bund oder Land. In diesem Bereich sind die Gemeinden nicht selbstbestimmt, sondern weisungsgebunden und der Bürgermeister ist das vollziehende Organ, d.h. für die ordnungsgemäße Durchführung zuständige Organ der Gemeinde.
Aufgaben übertragener Wirkungsbereich (Beispiele):
- Durchführung von Nationalrats- u. Landtagswahlen
- Mitwirkung bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren
- Führung des Melderegisters, Staatsbürgerschaftsevidenz
Ander Beispiele zur Unterscheidung:
- Für die Erhaltung und Errichtung von Gemeindestraßen, Wohnstraßen und Güterwegen ist die Gemeinde zuständig = eigener Wirkungsbereich. Für die Erhaltung der Bundesstraße hingegen ist der Bund, also das Verkehrsministerium = nicht eigener Wirkungsbereich
- Die Gemeinde ist im eigenen Wirkungsbereich für die Erhaltung der Kindergärten, der Volksschulen, der Neuen Mittelschulen, der polytechnischen Schulen und der Sonderschulen zuständig. Nicht zuständig ist die Gemeinde für Gymnasien und Bundesschulen (HTL, BHAK etc.), hier ist der Bund zuständig, also das Bildungsministerium.
Woher kommt das Geld für die Aufgaben?
Damit die Gemeinde ihre umfassenden Aufgaben erfüllen kann, muss sie beträchtliche finanzielle Mittel aufbringen. Die Gemeinde legt in ihrem Gemeindebudget fest, für welche Tätigkeiten, Leistungen, Bauprojekte Geld ausgegeben wird. Dieses Budget wird immer ein Jahr vorher vom Gemeinderat beschlossen – als Grundlage dafür dient das letzte Jahr.
Dieser so genannte “Voranschlag” (Budget) wird zwei Wochen bevor der Gemeinderat den Beschluss fällt, öffentlich am Gemeindeamt zugänglich gemacht. So kann jeder Bürger Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.
Die Gemeinden können Vermögen aller Art besitzen, ein Unternehmen führen (Beispiel: Freibad, Bibliothek) und über die Finanzen der Gemeinde selber bestimmen.
Für die Aufbringung der finanziellen Mittel hat die Gemeinde zwei Instrumente zur Verfügung:
- Einnahmen aus dem allgemeinen Steuertopf (= Finanzausgleich): Die Gemeinden erhalten durch den “Finanzausgleich” (= Steuern werden vom Bundesstaat Österreich eingehoben, das eingenommene Geld wird dann über einen bestimmten Verteilungsschlüssel an die Bundesländer und Gemeinden verteilt) einen Anteil von den Gesamtsteuereinnahmen. Die Gemeinden erhalten dabei je nach ihrer Größe und Bevölkerungszahl einen bestimmten Betrag. Die unterschiedlichen Aufgaben der Gemeinden sind auch Kriterien, die für die Höhe des Betrages entscheidend sind.
- Einnahmen aus Gemeindesteuern und aus Gemeindegebühren: Kommunalsteuer (= Besteuerung der Arbeitslöhne im Gemeindegebiet) – jeder Betrieb in der Gemeinde muss Kommunalsteuer zahlen. Grundsteuer für Liegenschaften im Gemeindegebiet – wenn du ein Haus mit Garten besitzt, dann musst du Grundsteuer bezahlen.
oder : Zahlungen an die Gemeinde für den Bezug von Wasser, Müllentsorgungsgebühren, Gebühren für die Ausstellung von Dokumenten oder Bescheinigungen (Beispiel: Wenn du für das Finanzamt deinen Wohnsitz nachweisen musst, dann musst du dir einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde besorgen, für diesen Auszug darf die Gemeinde eine Gebühr in Rechnung stellen.)
Was unterscheidet Gemeindesteuern von Gemeindegebühren?
Die Unterscheidung zwischen Gemeindegebühren und Gemeindesteuern ist sehr einfach. Eine Gebühr zahlt man immer dann, wenn man eine konkrete Gegenleistung der Gemeinde erhalten hat (Beispiel: Müllgebühr für Müllentsorgung). Bei Steuern sind es indirekte Gegenleistungen, die mehreren Personen zugute kommen (Beispiel: Straßenerhaltung).
Wer überprüft, ob die Finanzen einer Gemeinde ordentlich verwaltet werden?
Der Prüfungsausschuss des Gemeinderates ist regelmäßig mit der Prüfung der Finanzen betraut. Weiters sind für die Prüfung der Gemeindefinanzen die Landesregierung und fallweise auch der Bundes- oder der Landesrechnungshof zuständig.