Organe der Gemeinde

Die Gemeindebürger wählen bei der Gemeinderatswahl die Gemeinderäte, diese wählen dann – bei der ersten Gemeinderatssitzung – aus ihrer Mitte, den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes. Der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstands und die Gemeinderäte sind die sogenannten “Organe der Gemeinde” und gemeinsam bilden sie den Gemeinderat. Der Gemeinderat ist das Parlament auf Gemeindeebene – er wird alle 5 Jahre gewählt (OÖ: 6 Jahre).

Der Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde nach außen, ist Chef der Gemeindebediensteten und für Erfüllung der im Gemeinderat beschlossenen Projekte zuständig.

In jeder Gemeinde gibt es ein Gemeindeamt (oder in größeren Gemeinden ein Rathaus oder in Städten mit eigenem Statut das Magistrat). Das Gemeindeamt ist für die Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde zuständig, dem Bürgermeister unterstellt und erste Anlaufstelle für die Gemeindebürger.

Der Gemeinderat kann Verordnungen, aber keine Gesetze beschließen – in der Regel muss die Hälfte der Gemeinderäte zustimmen, wobei mindestens zwei Drittel anwesend sein müssen und bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. In den Ausschüssen werden die Projekte vorbereitet und im Gemeinderat im “Idealfall” gemeinsam beschlossen.

In erster Linie berät und beschließt der Gemeinderat die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde (= Budget). Das Budget beeinhaltet beispielsweise alle Bauprojekte und dokumentiert genau, wie viel Geld die Gemeinde für welchen Bereich ausgibt.