Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderats und des Gemeindevorstands. Er wird nach der Gemeindratswahl vom neu gewählten Gemeinderat gewählt – deshalb kann nur jemand Bürgermeister werden, der bei der Gemeinderatswahl in den Gemeinderat gewählt worden ist.

Das Repräsentieren der Gemeinde nach außen, das Gesicht der Gemeinde sein, das ist eine seiner Aufgaben – so kennen die meisten Bürger ihren Bürgermeister. Darüber hinaus ist er Personalchef der Gemeindebediensteten und kann Ortsvorsteher (= Vertreter und Ansprechpartner eines Ortsteils – kommt bei größeren Gemeinden vor) bestimmen, die durch den Gemeinderat bestellt werden.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates. Er führt die Sitzungen und ist daher für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen verantwortlich – bei den Gemeinderatssitzungen ist der Bürgermeister stimmberechtigt. Weiters ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindevorstandes – im Gemeindevorstand ist der Bürgermeister allerdings nicht stimmberechtigt.

In Niederösterreich und der Steiermark wird der Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt. In den restlichen Bundesländern wird er bei der Gemeinderatswahl direkt gewählt – Wien bildet eine Ausnahme, da dort der Bürgermeister auch Landeshauptmann ist.

Die Aufgaben – Beispiele:

  • Bescheide in erster Instanz der Gemeinde – Beispiel: Der Bürger fragt zuerst die Gemeinde, wenn er ein Bauvorhaben plant.
  • Meldewesen – Beispiel: Wenn ich in die Nachbargemeinde ziehe, dann muss ich mich dort registrieren.
  • Organisation der Kinderbetreuung – Beispiel: Der Bürgermeister muss sicherstellen, dass es eine Kinderbetreuungsmöglichkeit in der Gemeinde gibt.
  • Genehmigen von Veranstaltungen im Ort – Beispiel: Die Freiwillige Feuerwehr muss das Zeltfest bei der Gemeinde melden und eventuelle Gutachten für den Veranstaltungsort vorlegen.
  • Notkompetenz, in Katastrophenfällen ist er der erste Krisenmanager.

Grundsätzlich ist der Bürgermeister immer der erste Ansprechpartner für die Gemeindebürger und in vielen Fällen auch “Behördenwegweiser”.

Wer kann den Bürgermeister vertreten?

In erster Linie wird er vom Vizebürgermeister vertreten, wenn dieser auch keine Zeit findet, dann einer durch Verordnung bestimmter geschäftsführender Gemeinderat (= Mitglied des Gemeindevorstandes) – das gilt aber nur bei längeren Abwesenheit.

Der Vizebürgermeister wird nach der Gemeinderatswahl aus der Mitte der Gemeindevorstandsmitglieder gewählt – je nach Größe der Gemeinde können bis zu drei Vizebürgermeister eingesetzt werden.

Kann der Bürgermeister abgesetzt werden oder zurücktreten?

Der Bürgermeister kann jederzeit freiwillig zurücktreten und der Gemeinderat muss aus seiner Mitte einen neuen Bürgermeister wählen. Der Gemeinderat kann aber mit einer Zweidirttelmehrheit (= Misstrauensantrag) den Bürgermeister absetzen.