Die Gemeinderäte

Der Gemeinderat ist das beschließende und überwachende Organ in der Gemeinde. Er besteht aus mindestens 13 und maximal 45 Mitgliedern – die Anzahl ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Die Aufgaben – Beispiele:

  • Beschluss des Gemeindebudget
  • Prüfen von Gemeinderechnungen
  • Wahl des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates
  • Wahl des Gemeindevorstandes aus der Mitte des Gemeinderates
  • Kontrolle der Amtsausübung des Bürgermeisters und Gemeindevorstands

Es gibt unter den Gemeinderäten auch einen Umweltgemeinderat, Jugendgemeinderat, Familiengemeinderat, Bildungsgemeinderat oder EU-Gemeinderat. Diese Personen haben neben der Tätigkeit in den Ausschüssen die Aufgabe noch eine zusätzliche Aufgabe in diesem Bereich. Beispiel: Der Jugendgemeinderat organisiert eine Jungbürgerfeier und ist zuständig für den Jugendtreff in der Gemeinde.

Die Ausschussarbeit

Nach der Wahl werden die Gemeinderäte verschiedenen Ausschüssen zugeteilt – jede Partei entsendet Mitglieder in die jeweiligen Ausschüsse. Die Arbeit in den Ausschüssen ist die Hauptaufgabe der Gemeinderäte – der Landtag (= Länderparlament) und der Nationalrat (= Österreichisches Parlament) arbeiten nach dem gleichen Prinzip.

Ausschüsse sind kleine “Arbeitsgruppen”, die jeweils ein anderes Thema (Finanzen, Sport und Freizeit, Kultur, Jugend und Tourismus, Bildung und Gesundheit, Wirtschaft und Unternehmen) behandeln. Jede Gemeinde stellt ihre Ausschüsse nach Bedarf selbst zusammen – einzig der Prüfungsausschuss ist für jede Gemeinde Pflicht (= prüft die Finanzen der Gemeinde).

Die Ausschüsse bearbeiten Themen, Projekte und die Vorgangsweise aus, im Gemeinderat wird der Vorschlag dann diskutiert und beschlossen (oder abgelehnt). Die Diskussion im Gemeinderat kann man als Besucher mitverfolgen – die Diskussionen in den Ausschüssen nicht, da diese nicht öffentlich sind.