Gemeinderatswahlen

Der Gemeinderat ist das “Parlament” auf kommunaler Ebene und wird von den Gemeindebürgern für 5 Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Neben der Staatsbürgerschaft hat lediglich der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde rechtliche Bedeutung, da sich daran das Wahlrecht zur Gemeindevertretung knüpft. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive (= nur wählen können) Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:

  • am Wahltag muss man 16 Jahre alt sein
  • man muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. die eines EU-Staates (= EU-Bürgerschaft)
  • der Wohnsitz muss sich in der Gemeinde befinden (egal ob Haupt- od. Zweitwohnsitz) – hat man mehrere Wohnsitze, so ist man in Niederösterreich in jeder dieser Gemeinden wahlberechtigt
  • sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man in der Wählerevidenz eingetragen werden. (für Erstwähler wichtig: überprüfen, ob man in der Wählerevidenz festgehalten ist)

Wer kann für die Wahl kandidieren?

Um selber für den Gemeinderat kandidieren zu können, muss man auch das passive Wahlrecht besitzen. Für das passive Wahlrecht gelten dieselben Kriterien wie für das aktive Wahlrecht, jedoch muss man am Wahltag 18 Jahre alt sein.

Wie auch bei anderen Wahlen kann man für eine bestimmte Partei oder auch mit einer eigenen Liste kandidieren, ansonsten gelten die allgemeinen Wahlgrundsätze.

Wie und wo kann man wählen?

Bei der Gemeinderatswahl können Kandidaten von Parteien oder Namenslisten (= am Stimmzettel steht anstelle der Parteibezeichnung der Nachname des Kandidaten oder ein Kürzel davon) gewählt werden.

Bei den Gemeinderatswahlen in NÖ gilt – wie bei Landtagswahlen – “Vorzugsstimme vor Parteistimme”, d. h. wählt man die Partei X und vergibt die Vorzugsstimme an den Kandidaten der Partei Y, dann bekommt die Stimme der gewählte Kandidat und die Partei Y, nicht die angekreuzte Partei X.

  • Wahllokal: Jeder kann in dem für ihn zugeteilten Wahlsprengel persönlich wählen gehen. Eine Wahlverständigungskarte, welche die Infos (Wahllokal und die Wahlzeit) beinhaltet, wird ca. 14 Tage vor der Wahl per Post zugestellt. In der Wahlkabine kann man dann die gewünschte Partei ankreuzen und eine Vorzugsstimme vergeben (die Vorzugsstimme ist für eine gültige Wahl aber nicht nötig).
  • Wahlkarte (Briefwahl): Wenn es dir nicht möglich ist deine Stimme am Wahltag in deinem Wahlsprengel abzugeben, kannst du ca. 3 Wochen vor dem Wahltag am Gemeindeamt einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen – das ist möglich bis ca. 2 Tage vor der Wahl (hier bitte in der jeweiligen Gemeinde erkundigen)
  • Besondere Wahlkommission: Für kranke und bettlägrige Wähler gibt es die Möglichkeit am Wahlsonntag vor einer mobilen Wahlkommission ihre Stimme abzugeben. Es muss dafür schriftlich eine Wahlkarte beantragt werden, die auf Wunsch auch zugestellt wird. Zusätzlich ist eine Begründung anzuführen, warum dieser Service in Anspruch genommen wird (Alter, Krankheit, Behinderung, …).

Was passiert nach der Wahl?

Wenn die Wahl entschieden ist, dann werden die neuen Gemeinderäte bei der ersten Gemeinderatssitzung vom Bürgermeister angelobt. Die Gemeinderäte bleiben bis zur ersten Sitzung des nächsten neu gewählten Gemeinderates im Amt, sie können jedoch freiwillig zurücktreten.

Die Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl 2015

Direkte Demokratie in der Gemeinde

“Direkte Demokratie” gibt es auch in der Gemeinde – der Gemeinderat kann im Bereich des eigenen Wirkungsfeldes eine Volksbefragung durchführen (nur die Bereiche des Abgabenwesens sind hier ausgeschlossen). Eine Volksbefragung kann auch aufgrund des Verlangens von mehr als 10% der Wahlberechtigten abgehalten werden. Weiters kann das Ergebnis durch einen Gemeinderatsbeschluss für verbindlich erklärt werden.

(Hinweis: Diese Kriterien gelten für die Gemeinderatswahlen in NÖ – in Wien sind Bürger an ihrem Nebenwohsitz und EU-Bürger nicht wahlberechtigt.)