Das Parlament
Das Europäische Parlament ist die Institution, die von der Bevölkerung der Mitgliedsländer seit 1979 direkt gewählt wird. Das Parlament hat zwei Standorte, einen in Brüssel und einen in Straßburg. Im Europäischen Parlament arbeiten 751 Abgeordnete, darunter 18 aus Österreich. (Wahlergebnisse Europawahl)
Die Abgeordneten des Parlaments der Europäischen Union werden für eine Arbeitsperiode von fünf Jahren gewählt. Das Parlament vertritt also die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene. Die konservativen Parteien finden sich zum Beispiel in der Fraktion der Europäischen Volkspartei wieder und die Sozialdemokraten in der Sozialdemokratischen Fraktion.
Beispiel:
Wählt man in Österreich die SPÖ, dann ist das auf europäischer Ebene die Sozialdemokratische Fraktion. Für jedes Land ist eine bestimmte Anzahl an Sitzen (Mandaten) festgelegt, die im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen bei der Wahl aufgeteilt werden – für Österreich stehen 18 Plätze im Europaparlament zur Verfügung.
Warum zwei Standorte?
Bei der Gründung der EU war die Idee entstanden, dass das Europäische Parlament seinen Sitz nach dem Vorbild des Europäischen Rates wechselt. Aus diesem Grund gibt es auch heute noch zwei Parlamentsstandorte.
Die wesentlichen Aufgaben:
- Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die gesetzgebende Gewalt.
- Die Kontrolle der Kommission wird vom Parlament ausgeübt: Neben dem Misstrauensantrag können, wie auch im österreichischen Parlament, die Abgeordneten mündliche oder schriftliche Anfragen stellen.
- Dem Parlament obliegt auch die Prüfung von Petitionen, die von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.
- Das Parlament hat das sogenannte Haushaltsbefugnis, d.h. es kann mit dem Rat der Europäischen Union Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben und in letzter Instanz den Gesamthaushalt (= Budget) ablehnen.
Wie arbeitet das Europäische Parlament?
Das Parlament spielt, wie es in einer Demokratie üblich ist, eine wesentliche Rolle im Gesetzgebungsprozess.
Die Arbeit der Parlamentsabgeordneten im Europäischen Parlament ist der Arbeit der Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten sehr ähnlich, auch sie arbeiten in den Fachausschüssen aktiv am Gesetzgebungsprozess mit.
Auch das Europaparlament hat eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten, der die Sitzungen leitet, er ist jedoch nur für die Hälfte der Legislaturperiode gewählt – dann wird neu gewählt (Wiederwahl ist möglich).