Der Gerichtshof (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof ist eine Kontrollinstanz und gewährleistet das Gemeinschaftsrecht, d.h. er überwacht den Einhalt der von der EU beschlossenen Verordnungen und Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsländern.
Das “Gericht der EU” ist folglich auch die höchste Instanz in der Europäischen Union.
Allerdings hört sich vieles ähnlich an, was letztlich völlig unterschiedlich ist:
– Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (EU-Institution)
– Europäischer Gerichtshof der Vereinten Nationen (UN bzw. UNO) in Den Haag
– Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Gerichtshof des Europarates)
Der Gerichtshof besteht aus 28 Richterinnen und Richtern – also aus jedem Mitgliedsland kommt eine Richterin bzw. ein Richter – sowie acht Generalanwältinnen/Generalanwälten. Damit das Gericht effizient arbeiten kann, arbeitet es selten als “Vollversammlung” sondern als “Große Kammer” (13 Richter/innen) oder mit fünf bzw. drei Richter/innen. Die Richter/innen werden in Einvernehmen mit der heimischen Regierung für sechs Jahre in dieses Amt eingesetzt.
Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz: Erst wenn national alle Instanzen (Bezirksgericht, Landesgericht, Oberster Gerichtshof, …) vollständig ausgeschöpft worden sind, kann man sich an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wenden. Das Urteil des Gerichtshofs gilt in allen Mitgliedsländern verpflichtend und kann nicht mehr angefochten werden.
In Folge ist dadurch die Kontrolle des Gemeinschaftsrechtes in der Europäischen Union gewährleistet. Jede Bürgerin und jeder Bürger (und jedes Mitgliedsland der EU), der sich in seinem Gemeinschaftsrecht verletzt fühlt, kann sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof wenden.