Der Rat der EU
Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und wird auch “Ministerrat” genannt. Bei den Tagungen werden verschiedene Fachthemen behandelt.
Bei diesem Thema sind ausschließlich die Ministerinnen und Minister, die für dieses Thema in ihren Ländern zuständig sind, anwesend. In Österreich ist für Sicherheit die Innenministerin bzw. der Innenminister zuständig, daher wird sie/er Österreich im Rat der Europäischen Union vertreten. Ist der entsprechende Minister verhindert, wird sie/er natürlich durch einen anderen Amtskollegen vertreten.
Zusammen mit dem Europäischen Parlament beschließt der Rat der europäischen Union die Gesetze. Bei den Abstimmungen treffen verschiedene Kriterien zu, in einigen Politikbereichen reicht eine einfache Mehrheit und in anderen Bereichen ist eine “doppelte Mehrheit” notwendig (Zustimmung von 55 % der Mitglieder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren).
Den Vorsitz im Rat der Europäischen Union hat immer der Minister, dessen Regierungschef gerade EU-Ratspräsident ist. Die Minister/innen der EU-Mitgliedsstaaten handeln bei den Sitzungen des Rats der Europäischen Union immer im Namen der gesamten Regierung des jeweiligen Landes.
Welche Aufgaben hat der Rat der Europäischen Union?
- Neue Richtlinien werden gemeinsam mit dem Parlament beschlossen.
- Der Rat kontrolliert und achtet auf die Abstimmung der Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen und in den Mitgliedsländern.
- Es werden internationale Verträge zwischen der EU und anderen Staaten abgeschlossen.
- Der Rat genehmigt mit dem Europäischen Parlament den von der Europäischen Kommission veranschlagten EU-Haushalt (= Budget der EU).
- Die formulierten Richtlinien des Europäischen Rates werden entwickelt und weiter umgesetzt.
- Dem Rat obliegt auch die Koordination der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.