Die Kommission
Die Europäische Kommission arbeitet unabhängig von den nationalen Staaten in der EU und funktioniert ähnlich wie die Regierungen der einzelnen Länder. Die Europäische Kommission arbeitet die Gesetzesentwürfe aus und präsentiert sie dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.
Die Kommission hat das sogenannte Initiativrecht, d.h. sie ist für die Ausarbeitung selbst verantwortlich und kann über die vorgegebenen Ziele hinaus Gesetzesentwürfe ausarbeiten, sofern sie diese für richtig erachtet.
Die Europäische Kommission muss aber neben dem Entwerfen der Gesetze auch die bereits im Parlament beschlossenen Gesetze umsetzen, weiters gewährleistet die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung der EU-Richtlinien. Die Kommission vertritt die EU auch nach außen hin, z.B. wenn Verträge zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt werden.
Wie arbeitet die Europäische Kommission?
Die Kommission wird innerhalb von sechs Monaten nach der letzten EU-Wahl neu besetzt. Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar und ist für einen Politikbereich zuständig. Den Vorsitz innerhalb der Kommission führt der Präsident der Europäischen Kommission. Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und durch einen Beschluss des Parlaments bestätigt, also in das Amt eingesetzt (das Parlament hätte auch die Möglichkeit die Kommission nicht zu wählen, somit müsste diese wieder neu besetzt werden). Die anderen Mitglieder der Kommission werden Kommissare genannt, sie werden vom gewählten Kommissionspräsidenten eingesetzt. Die einzelnen Kommissare (= Minister auf EU-Ebene) werden wiederum vom Parlament bestätigt bevor sie ihr Amt antreten können. Das Europäische Parlament kann jedoch nur die gesamte Kommission ablehnen, nicht einen Kommissar alleine.
Die sogenannten Minister der EU haben einen bestimmten Wirkungsbereich, die Vorhaben werden jedoch immer kollegial (= die gesamte Kommission gemeinsam) beschlossen. Innerhalb dieses Wirkungsbereichs müssen sie für die Umsetzung der beschlossenen EU-Richtlinien sorgen. Der österreichische Kommissar heißt Johannes Hahn und für den Bereich der Regionalpolitik zuständig.
Wie zum Beispiel der Ministerrat in Österreich, tritt auch die Kommission der EU einmal wöchentlich zusammen, um sich auszutauschen und die weitere Vorgehensweise auszuloten. Die Amtszeit (= Legislaturperiode) der Kommission beträgt fünf Jahre – wie die des Europäischen Parlaments.