Die vier Freiheiten der EU

Die sogenannten vier “Freiheiten” der Europäischen Union bezeichnen die Grundsäulen, auf denen die Staatengemeinschaft beruht:

Symboldbild Freier Personenverkehr, landendes Flugzeug

Freier Personenverkehr

Alle EU-Bürger/innen können sich frei innerhalb der Europäischen Union bewegen, sich niederlassen und eine Arbeit annehmen. Es gibt keine Binnengrenzen mehr, wobei die Außengrenzen kontrolliert werden.

Symboldbild freier Warenverkehrt, Abbildung eines Zoll-Schildes

Freier Warenverkehr

Eine der wesentlichen Freiheiten der EU ist der freie Warenverkehr. Diese besagt, dass für Waren, die sich innerhalb der EU bewegen, keine Grenzkontrollen, Zölle oder Kontingentierungen mehr zu entrichten sind. Dadurch wurde der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten vereinfacht und deutlich angekurbelt.

Symboldbild Dienstleistungen, man sieht einen gezeichneten Handwerker in blauer Latzhose

Freier Dienstleistungsverkehr

Durch den freien Dienstleistungsverkehr kann beispielsweise jede Privatperson zwischen europäischen Handyanbietern, Stromversorgern oder Versicherungsgesellschaften wählen.

Symbolbild Freier Kapitalverkehr, man sieht mehrere 100 Euro Scheine

Freier Kapitalverkehr

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger hat die freie Wahl, in welchem Land und bei welchem Kreditinstitut sie/er sein Geld anlegen möchte.