Verbraucherschutz
Der EU-Konsumentenschutz sieht vor, dass sich alle Mitgliedstaaten ausnahmslos an die Richtlinien der EU zu halten haben. Dies wurde durch die Ratifizierung der Beitrittserklärung der einzelnen Staaten besiegelt.
Die Einführung der EU-Konsumentenschutzbestimmungen ist von höchster Bedeutung im wirtschaftlichen Wandel einiger Länder von einer verstaatlichten Wirtschaft zu einer modernen Marktwirtschaft. Darüber hinaus schaffen diese Übereinstimmungen des Verbraucherschutzgesetzes einen Binnenmarkt, in dem Waren und Dienstleistungen in gleichen Sicherheits- und Qualitätsstandards angeboten werden.
Seit dem 1. Mai 2004 gelten in allen 28 EU Staaten einheitliche Mindeststandards betreffend:
- Produktsicherheit
- Produkthaftung
- unzulässige Vertragsklauseln
- Haustürgeschäfte
- irreführende Werbung
- Fernabsatzgeschäfte
- Gewährleistung
- Verbraucherkredite
- Telekommunikationstarife
- Pauschalreisen
- Preisauszeichnung
- Produktpiraterie
Beispiele:
Billigeres Telefonieren
Durch die EU-weite Angleichung der Telekommunikationstarife ist nun das Telefonieren innerhalb der EU deutlich günstiger geworden.
Mehr Produktsicherheit
Durch die allgemeinen Sicherheitsanforderungen werden Produkte, die eine Gefahr für den Verbraucher darstellen könnten, geprüft und gegebenenfalls vom Markt genommen. Dies geschieht nicht nur bei Waren, die innerhalb der EU produziert werden. Beispielsweise wurde Kinderspielzeug aus China mit gesundheitsschädlichen Produktionsstoffen vom Markt genommen.